3. Sicherheitsverkehr

3.1 Aussenden von Sicherheitsmeldungen

Die Aussendung von Sicherheitsmeldungen erfolgt in zwei Stufen:

Das Ankündigen erfolgt durch die Aussendung eines DSC-Sicherheitsanrufs auf den DSC-Frequenzen für Not und Sicherheit (2187,5 kHz auf GW, Kanal 70 auf UKW).

Die Sicherheitsmeldung wird im Regelfall auf den Frequenzen für Not- und Sicherheitsverkehr in dem gleichen Bereich, in dem der DSC-Anruf erfolgt, ausgesendet, z.B. auf 2182 kHz auf GW, Kanal 16 auf UKW.

Der DSC-Sicherheitsanruf darf an alle Schiffe, alle Schiffe in einem bestimmten Seegebiet oder an eine bestimmte Funkstelle gerichtet werden. Der DSC-Sicherheitsanruf muß Angaben über die Frequenz, auf der die Sicherheitsmeldung ausgesendet werden soll, enthalten.

Der Sicherheitsverkehr ist - unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung zum DSC-Gerät - wie folgt abzuwickeln:

Ankündigen der Sicherheitsmeldung

Aussenden der Sicherheitsmeldung


3.2 Empfang einer Sicherheitsmeldung

Schiffe, die einen DSC-Sicherheitsanruf empfangen, der eine Sicherheitsmeldung an alle Schiffe ankündigt, dürfen den DSC-Anruf nicht bestätigen, sie müssen jedoch den Sprechfunkempfänger auf die im Anruf angegebene Frequenz einstellen und die Sicherheitsmeldung abhören.


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Last updated: 5. Oktober 1998