GMDSS-Ausrüstung für Sportboote
Für Sportfahrzeuge gibt es grundsätzlich keine GMDSS-Funkausrüstungspflicht.
Es wird jedoch empfohlen, mindestens GMDSS-Funkeinrichtungen zur Erfüllung
der folgenden Funktionen an Bord zu haben.
- Vorsorge für die eigene Sicherheit:
- Seenotalarmierung Schiff - Land
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff
- Funkverkehr für Such- und Rettungsmaßnahmen vor Ort einschließlich
Funkverkehr zur Koordinierung von Such- und Rettungsmaßnahmen (SAR-Funkverkehr)
- Hilfeleistung für andere Schiffe in Seenot:
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen
Welche Funkanlagen die geforderten Funktionen erfüllen, hängt vom
Einsatzgebiet des Fahrzeugs ab. Im GMDSS werden 4 Einsatzgebiete (Seegebiete)
unterschieden.
Seegebiete im GMDSS
- Seegebiet A1: Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens
einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen
zur Verfügung steht.
- Seegebiet A2: Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens
einer GW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen
zur Verfügung steht.
- Seegebiet A3: Ein Gebiet innerhalb der Überdeckung eines geostationären
Inmarsat-Satelliten, der ununterbrochen für Alarmierungen zur
Verfügung steht.
- Seegebiet A4: Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1, A2 und A3.
Eine aktuelle und detaillierte Übersicht der GMDSS-Seegebiete enthält
der Dienstbehelf "Amiralty List of Radio Signals, Volume 5, 2002/03 (siehe:
GMDSS-Literatur).
An den Küsten Nordwesteuropas sind bereits überwiegend A1-Gebiete
eingerichtet worden. Siehe dazu:
UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung des
Kanals 70 für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff
- SAR Funkverkehr
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen (zurück)
- UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung
des Kanals 70 für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff
- SAR Funkverkehr (in A2 nur vor Ort-Verkehr)
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff (nur in A1 möglich)
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen. (Land - Schiff: nur in
A1 möglich)
- Optimal: GW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener
Überwachung der Frequenz 2187,5 kHz für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A2
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff in A2-Gebieten
- SAR Funkverkehr
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff in A2-Gebieten
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff, insbesondere in A2-Gebieten
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen
oder (2. Wahl) Satellitenseenotfunkbake (Sat-EPIRB); vorzugsweise
eine Inmarsat-E-Bake
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1 und insbesondere aus A2
- Kennzeichnung der Seenotposition
- NAVTEX-Empfänger, wenn es NAVTEX-Sendestationen gibt (zurück)
- UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung
des Kanals 70 für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff
- SAR Funkverkehr (in A2 und A3 nur vor Ort-Verkehr)
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff (nur in A1 möglich)
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen. (Land - Schiff: nur in
A1 möglich)
- Optimal: GW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener
Überwachung der Frequenz 2187,5 kHz für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A2
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff in A2- und A3-Gebieten
- SAR Funkverkehr vor Ort in A2- und A3-Gebieten
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff in A2-Gebieten
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff, insbesondere in A2- und A3-Gebieten
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen
- Satellitenseenotfunkbake (Sat-EPIRB); vorzugsweise eine Inmarsat-E-Bake
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2 und und insbesondere aus
A3
- Kennzeichnung der Seenotposition
- Inmarsat-Funkanlage: C-, M- oder Mini-M-Anlage (nur die Inmarsat-C-Anlage
hat eine SOLAS-zugelassene Alarmierungseinrichtung)
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2 und A3
- SAR-Koordinierung (nur Schiff - Land und Land - Schiff)
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen außerhalb der NAVTEX-Gebiete
(nur mit Inmarsat-C-Anlagen der Klasse 2 möglich)
- NAVTEX-Empfänger, wenn es NAVTEX-Sendestationen gibt (zurück)
- UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung
des Kanals 70 für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff
- SAR Funkverkehr (in A2, A3 und A4 nur vor Ort-Verkehr)
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff (nur in A1 möglich)
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen. (Land - Schiff: nur in
A1 möglich)
- Optimal: GW/KW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener
Überwachung der Frequenz 2187,5 kHz für:
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A2
- Seenotalarmierung Schiff - Schiff in A2- und A3-Gebieten
- SAR Funkverkehr vor Ort in A2- und A3-Gebieten
- Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff in A2-Gebieten
- Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff, insbesondere in A2- und A3-Gebieten
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen
- Cospas-Sarsat-Satellitenseenotfunkbake (406 MHz-Sat-EPIRB)
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2, A3 und insbesondere aus
A4
- Kennzeichnung der Seenotposition
- Inmarsat-Funkanlage: C-, M- oder Mini-M-Anlage (nur die Inmarsat-C-Anlage
hat eine SOLAS-zugelassene Alarmierungseinrichtung)
- Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2 und A3
- SAR-Koordinierung (nur Schiff - Land und Land - Schiff in A1, A2 und
A3)
- Empfang von Schiffssicherheitsinformationen außerhalb der NAVTEX-Gebiete
in A1, A2 und A3 (nur mit Inmarsat-C-Anlage der Klasse 2 möglich)
- NAVTEX-Empfänger, wenn es NAVTEX-Sendestationen gibt
- KW-Empfänger für Schiffssicherheitsinformationen in A4 (zurück)