GMDSS-Ausrüstung für Sportboote

Für Sportfahrzeuge gibt es grundsätzlich keine GMDSS-Funkausrüstungspflicht. Es wird jedoch empfohlen, mindestens GMDSS-Funkeinrichtungen zur Erfüllung der folgenden Funktionen an Bord zu haben.
  1. Vorsorge für die eigene Sicherheit:
    1. Seenotalarmierung Schiff - Land
    2. Seenotalarmierung Schiff - Schiff
    3. Funkverkehr für Such- und Rettungsmaßnahmen vor Ort einschließlich Funkverkehr zur Koordinierung von Such- und Rettungsmaßnahmen (SAR-Funkverkehr)

  2. Hilfeleistung für andere Schiffe in Seenot:
    1. Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff
    2. Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff

  3. Empfang von Schiffssicherheitsinformationen

Welche Funkanlagen die geforderten Funktionen erfüllen, hängt vom Einsatzgebiet des Fahrzeugs ab. Im GMDSS werden 4 Einsatzgebiete (Seegebiete) unterschieden.

Seegebiete im GMDSS

Eine aktuelle und detaillierte Übersicht der GMDSS-Seegebiete enthält der Dienstbehelf "Amiralty List of Radio Signals, Volume 5, 2002/03 (siehe: GMDSS-Literatur).

An den Küsten Nordwesteuropas sind bereits überwiegend A1-Gebiete eingerichtet worden. Siehe dazu:

Ausrüstungsempfehlungen:

Empfohlene Ausrüstung für das Seegebiet A1

UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung des Kanals 70 für:

Empfohlene Ausrüstung für die Seegebiete A1 und A2

  1. UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung des Kanals 70 für:
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1
    • Seenotalarmierung Schiff - Schiff
    • SAR Funkverkehr (in A2 nur vor Ort-Verkehr)
    • Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff (nur in A1 möglich)
    • Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen. (Land - Schiff: nur in A1 möglich)
  2. Optimal: GW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung der Frequenz 2187,5 kHz für:
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A2
    • Seenotalarmierung Schiff - Schiff in A2-Gebieten
    • SAR Funkverkehr
    • Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff in A2-Gebieten
    • Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff, insbesondere in A2-Gebieten
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen

    oder (2. Wahl) Satellitenseenotfunkbake (Sat-EPIRB); vorzugsweise eine Inmarsat-E-Bake

    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1 und insbesondere aus A2
    • Kennzeichnung der Seenotposition

  3. NAVTEX-Empfänger, wenn es NAVTEX-Sendestationen gibt (zurück)

Empfohlene Ausrüstung für die Seegebiete A1, A2 und A3

  1. UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung des Kanals 70 für:
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1
    • Seenotalarmierung Schiff - Schiff
    • SAR Funkverkehr (in A2 und A3 nur vor Ort-Verkehr)
    • Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff (nur in A1 möglich)
    • Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen. (Land - Schiff: nur in A1 möglich)
  2. Optimal: GW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung der Frequenz 2187,5 kHz für:
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A2
    • Seenotalarmierung Schiff - Schiff in A2- und A3-Gebieten
    • SAR Funkverkehr vor Ort in A2- und A3-Gebieten
    • Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff in A2-Gebieten
    • Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff, insbesondere in A2- und A3-Gebieten
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen

  3. Satellitenseenotfunkbake (Sat-EPIRB); vorzugsweise eine Inmarsat-E-Bake
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2 und und insbesondere aus A3
    • Kennzeichnung der Seenotposition

  4. Inmarsat-Funkanlage: C-, M- oder Mini-M-Anlage (nur die Inmarsat-C-Anlage hat eine SOLAS-zugelassene Alarmierungseinrichtung)
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2 und A3
    • SAR-Koordinierung (nur Schiff - Land und Land - Schiff)
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen außerhalb der NAVTEX-Gebiete (nur mit Inmarsat-C-Anlagen der Klasse 2 möglich)

  5. NAVTEX-Empfänger, wenn es NAVTEX-Sendestationen gibt (zurück)

Empfohlene Ausrüstung für die Seegebiete A1 bis A4

  1. UKW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung des Kanals 70 für:
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1
    • Seenotalarmierung Schiff - Schiff
    • SAR Funkverkehr (in A2, A3 und A4 nur vor Ort-Verkehr)
    • Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff (nur in A1 möglich)
    • Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen. (Land - Schiff: nur in A1 möglich)
  2. Optimal: GW/KW-DSC-Seefunkanlage mit möglichst ununterbrochener Überwachung der Frequenz 2187,5 kHz für:
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A2
    • Seenotalarmierung Schiff - Schiff in A2- und A3-Gebieten
    • SAR Funkverkehr vor Ort in A2- und A3-Gebieten
    • Empfang von Seenotalarmen Land - Schiff in A2-Gebieten
    • Empfang von Seenotalarmen Schiff - Schiff, insbesondere in A2- und A3-Gebieten
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen

  3. Cospas-Sarsat-Satellitenseenotfunkbake (406 MHz-Sat-EPIRB)
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2, A3 und insbesondere aus A4
    • Kennzeichnung der Seenotposition

  4. Inmarsat-Funkanlage: C-, M- oder Mini-M-Anlage (nur die Inmarsat-C-Anlage hat eine SOLAS-zugelassene Alarmierungseinrichtung)
    • Seenotalarmierung Schiff - Land aus A1, A2 und A3
    • SAR-Koordinierung (nur Schiff - Land und Land - Schiff in A1, A2 und A3)
    • Empfang von Schiffssicherheitsinformationen außerhalb der NAVTEX-Gebiete in A1, A2 und A3 (nur mit Inmarsat-C-Anlage der Klasse 2 möglich)

  5. NAVTEX-Empfänger, wenn es NAVTEX-Sendestationen gibt

  6. KW-Empfänger für Schiffssicherheitsinformationen in A4 (zurück)

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Last updated: 13. Oktober 2003