Seegebiete im GMDSS
GMDSS-Gebiete in Europa
Die nordwesteuropäischen Küstenländer haben ihre Küstenfunkstellen weitestgehend mit DSC-Seefunkeinrichtungen ausgerüstet und entsprechende Seegebiete eingerichtet (siehe Abb.).
Die orange/roten Flächen sind A1-Gebiete.
Die grünen Flächen sind A2-Gebiete.
Quelle: Admiralty List of Radio Signals, Volume 5 (GMDSS), 2002/2003 (s. Literaturliste)
Dieser Dienstbehelf enthält Abbildungen aller GMDSS-Gebiete weltweit inklusive einer Weltkarte.
Weitere Seegebiete:
A1-Ausrüstung: Es ist eine UKW-Funkausrüstung vorgeschrieben, mit der sowohl Sprechfunk als auch DSC-Betrieb durchgeführt werden kann. Als zweiter Alarmierungsweg kann eine Satelliten-Seenotfunkbake installiert werden. Neben der für alle GMDSS-Schiffe obligatorischen Seenotfunkbake kann als zweites Alarmierungssystem auch eine Satellitenfunkanlage (Inmarsat-A, -B oder -C) eingebaut werden.
A2-Ausrüstung: Zusätzlich zur A1-Ausrüstung wird eine Grenzwellen Funkanlage gefordert, mit der sowohl Sprechfunk als auch DSC-Betrieb möglich ist.
A3-Ausrüstung: A-3-Schiffe müssen neben den Funkeinrichtungen für A1 und A2 zusätzlich entweder mit einer Inmarsat-Satellitenseefunkeinrichtung (Inmarsat-A, -B oder -C) oder mit einer Kurzwellen-Anlage für Sprechfunk, DSC- und Funktelexbetrieb mitführen.
A4-Ausrüstung: Aus A4-Gebieten ist eine sichere Kommunikation über das Inmarsat-Satellitensystem nicht möglich, d.h. es muss eine Grenzwellen/Kurzwellen-Funkanlage für Sprechfunk, DSC- und Funktelexverkehr eingebaut werden.
Zusätzlich gelten folgende Ausrüstungsvorschriften:
Für die Überwachung des UKW-DSC-Kanals 70 und der DSC-Not- und Sicherheitsfrequenzen auf Grenzwelle und im Kurzwellenbereich sind Festfrequenzwachempfänger vorgeschrieben.
Für das sichere Auffinden havarierter Schiffe oder von Schiffbrüchigen und Rettungsmitteln ist für alle Schiffe mindestens eine Radarantwortbake (SART = Search and Rescue Transponder) vorgeschrieben. Wird der Sender eines SART durch die Sendeimpulse eines 9-GHz-Radargerätes aktviert, sendet er eine Kennung von 12 Strichen, die eindeutig die Position des Transponders eben innerhalb des ersten Striches kennzeichnet.
In allen Seegebieten müssen GMDSS-Schiffe mit automatischen Empfangseinrichtungen zur Aufzeichnung von Schiffahrts-Sicherheitsinformationen (MSI=Maritime Safety Information)
- NAVTEX-Empfänger und/oder
- EGC-Empfäger
ausgerüstet sein.
Um auch aus den Rettungsmitteln heraus eine sichere Kommunikation durchführen zu können, sind alle Schiffe mit mindestens zwei wasserdichten UKW-Handsprechfunkgeräten ausgerüstet. Die Handsprechfunkgeräte dürfen auch für die Brücke zu Brücke-Kommunikation verwendet werden.
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