Achtung!
Bei der theoretischen Prüfung zum SRC bzw. LRC müssen die richtigen Antworten frei formuliert werden.
Die hinter den Fragen angegebene Punktzahl (1 bis 3 P.) entspricht der Gewichtung bei der Prüfung.

SRC/LRC-Quiz II. b) - Grundkenntnisse - Teil 2


Frage 1:
79. Welches Gesetz regelt das Abhörverbot und das Fernmeldegeheimnis bei Seefunkstellen? (1 P.)
Das Grundgesetz (GG).
Das Seemannsgesetz.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Das Betriebsverfassungsgesetz (BVG).

Frage 2:
80. Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet? (3 P.)
Auf einem Sportboot ist die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses nicht vorgeschrieben.
Alle Personen, die 1. eine Seefunkstelle beaufsichtigen, 2. bedienen oder 3. Kenntnis über Nachrichtenaustausch erlangt haben.
Nur der Schiffsführer.
Alle Inhaber eines Seefunkzeugnisses.

Frage 3:
81. Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden? (1 P.)
Aussendungen für alle Sportboote.
Aussendungen über die Reise eines Schiffes.
Aussendungen über die Ladung eines Schiffes.
Aussendungen "An alle Funkstellen".

Frage 4:
82. Woraus besteht die Küstenfunkstellen-Rufnummer (MMSI)? (3 P.)
Die Küstenfunkstellen-Rufnummer (MMSI) besteht aus neun Ziffern, wobei die ersten beiden Ziffern Nullen und die nächsten drei die Seefunkkennzahl (MID) sind.
Die Küstenfunkstellen-Rufnummer (MMSI) besteht aus zehn Ziffern, wobei die ersten drei Ziffern Nullen und die nächsten drei die Seefunkkennzahl (MID) sind.
Die Küstenfunkstellen-Rufnummer (MMSI) besteht aus neun Ziffern, wobei die ersten drei Ziffern Nullen und die nächsten drei die Seefunkkennzahl (MID) sind.
Die Küstenfunkstellen-Rufnummer (MMSI) besteht aus neun Ziffern, wobei die ersten beiden Ziffern Achten und die nächsten drei die Seefunkkennzahl (MID) sind.

Frage 5:
83. Was bedeutet die Ziffernfolge 002113100? (1 P.)
Das ist eine Seefunkstellen-Rufnummer.
Das ist eine ATIS-Rufnummer einer Schiffsfunkstelle.
Das ist eine Küstenfunkstellen-Rufnummer.
Das ist eine Inmarsat-C-Rufnummer.

Frage 6:
84. Wer bestimmt bei einer Verbindung zwischen See- und Küstenfunkstelle den für die weitere Verkehrsabwicklung zu benutzenden Arbeitskanal? (1 P.)
Die Küstenfunkstelle.
Die Seefunkstelle.
Immer die anrufende Station.
Immer die gerufene Station.

Frage 7:
85. Wie wird eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes gekennzeichnet? (2 P.)
Eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes wird gekennzeichnet durch 1. den geographischen Namen des Reviers und 2. der Art des Dienstes.
Eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes wird gekennzeichnet 1. durch den Namen der nächstgelegenen Stadt und 2. der Art der Dienstleistung.
Eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes wird gekennzeichnet durch die Art des Dienstes, dem das Wort "Radio" folgt.
Eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes wird gekennzeichnet durch 1. den geographischen Namen des Ortes, 2. der Art des Dienstes, dem das Wort "Radio" folgt.

Frage 8:
86. Welche Funkstelle wird durch den Rufnamen "Warnemünde Traffic" gekennzeichnet? (1 P.)
Die Küstenfunkstelle in Warnemünde.
Die Küstenfunkstelle des Hafen-, Revier- und Schiffslenkungsfunkdienstes in Warnemünde.
Die Schiffslenkunkungsfunkstelle in Warnemünde.
Die Revierzentrale in Warnemünde.

Frage 9:
87. Welche Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle grundsätzlich zu erfüllen? (3 P.)
1. Frequenzzuteilung, 2. zugelassene Funkgeräte und 3. ausreichendes Funkzeugnis des Bedieners.
1. Frequenzzuteilung, 2. Funkgeräte und 3. Vertrag mit einer Küstenfunkstelle.
1. Frequenzzuteilung, 2. zugelassene Funkgeräte und 3. Vertrag mit einer Abrechnugsgesellschaft.
1. Funkzeugnis, 2. Funksicherheitszeugnis und 3. zugelassene Funkgeräte.

Frage 10:
88. Wo ist geregelt, dass für das Betreiben einer Seefunkstelle eine Frequenzzuteilung erforderlich ist? (1 P.)
In der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
In der Frequenzzuteilungsverordnung.
Im Schiffssicherheitsvertrag (SOLAS).

Frage 11:
89. Gegen welches Gesetz verstößt der Betrieb einer Seefunkstelle ohne Frequenzzuteilung? (1 P.)
Gegen das Grundgesetz (GG).
Gegen das Seemannsgesetz.
Gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BVG).
Gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Frage 12:
90. Welche Behörde stellt in Deutschland die Urkunde über die Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Seefunkstelle aus und wo hat sie ihren Sitz? (1 P.)
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Außenstelle Hamburg.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Außenstelle Mühlheim.
Die See-Berufsgenossenschaft (See-BG), Hamburg.

Frage 13:
91. Wo ist die Frequenzzuteilungsurkunde mitzuführen? (1 P.)
Am Wohnsitz des Funkstellenbetreibers.
Am Wohnsitz des Funkstellenbedieners.
An Bord des Schiffes.
Im Bankschließfach des Schiffseigentümers.

Frage 14:
92. Welche Urkunde für die Seefunkstelle muss auf einem Sportfahrzeug mitgeführt werden? (1 P.)
Die Frequenzzuteilungsurkunde.
Das Funktagebuch.
Die Abnahmebescheinigung durch die Regulierunsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).
Die Zulassungsbescheinigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Frage 15:
93. Was und zu welchem Zweck muss ein Schiffseigner bei Namensänderung seines Schiffes in bezug auf seine Funkanlage veranlassen? (2 P.)
Mitteilung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), damit seine Zulassungsbescheinigung entsprechend geändert wird.
Schriftliche Mitteilung an die See-Berufsgenossenschaft (See-BG), damit seine Zulassungsbescheinigung entsprechend geändert wird.
Die Namensänderung der Abrechnungsgesellschaft schriftlich mitteilen, damit sein Abrechnungsvertrag entsprechend geändert wird.
Die Namensänderung der RegTP schriftlich mitteilen, damit seine Frequenzzuteilungsurkunde entsprechend geändert wird.

Frage 16:
94. Was ist zu beachten, wenn die UKW-Srechfunkanlage an Bord eines Schiffes ausgebaut und durch ein anderes Fabrikat ersetzt werden soll? (2 P.)
1. Die neue Anlage muss für den Seefunkdienst zugelassen sein, und 2. die Umrüstung ist dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hadrographie (BSH) schriftlich mitzuteilen.
1. Die neue Anlage muss für den Seefunkdienst geeignet sein, und 2. die Umrüstung ist dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hadrographie (BSH) schriftlich mitzuteilen.
1. Die neue Anlage muss für den Seefunkdienst zugelassen sein, und 2. die Umrüstung ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) schriftlich mitzuteilen.
1. Die neue Anlage muss für den Seefunkdienst zugelassen sein, und 2. die Umrüstung ist der See-Berufsgenossenschaft (See-BG) schriftlich mitzuteilen.

Frage 17:
95. Was ist zu veranlassen, wenn eine Seefunkstelle am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen soll? (2 P.)
1. Die Seefunkstelle muss mit einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden, 2. die ATIS-Kennung muss bei der RegTP, Außenstelle Hamburg, beantragt werden.
1. Die Seefunkstelle muss mit einer zusätzlichen Sprechfunkanlage ausgerüstet werden, 2. die AIS-Kennung muss bei der RegTP, Außenstelle Hamburg, beantragt werden.
1. Die Seefunkstelle muss mit einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden, 2. die ATIS-Kennung muss bei der RegTP, Außenstelle Mühlheim, beantragt werden.
1. Die Seefunkstelle muss mit einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden, 2. die zweite MMSI-Kennung muss bei der RegTP, Außenstelle Hamburg, beantragt werden.

Frage 18:
96. Welche Vorschrift regelt die Funkausrüstungspflicht für Schiffe unter deutscher Flagge? (1 P.)
Die Funksicherheitsverordnung (FuSV).
Die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).
Die Funkzeugnisverordnung.
Die Vollzugsverordnung für den Funkdienst (VO Funk).

Frage 19:
97. Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für deutsche funkausrüstungspflichtige Seeschiffe aus? (1 P.)
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).
Die See-Berufsgenossenschaft (See-BG).
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock.

Frage 20:
98. In welchem Fall benötigt eine Yacht ein Funksicherheitszeugnis? (1 P.)
Wenn sie außerhalb der Küstengewässer segelt.
Bei gewerblicher Nutzung.
Wenn sie länger als 14,50 m ist.
Wenn mehr als 5 Personen an Bord sind.

Frage 21:
99. Welche Behörde ist in Deutschland für die Zulassung von Seefunkgeräten zuständig? (1 P.)
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Die See-Berufsgenossenschaft (See-BG).
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Außenstelle Hamburg.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Zentrale in Mainz.

Frage 22:
100. Woran ist zu erkennen, ob ein Funkgerät zugelassen ist? (1 P.)
An der Garantiebescheinigung.
An der Umweltplakette.
An der Zulassungskennzeichnung.
An der Plakette der Klassifikationsgesellschaft.

Frage 23:
101. Was ist hinsichtlich der Funkausrüstung zu unternehmen, damit eine Seefunkstelle am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen kann? (1 P.)
Die Seefunkstelle muss zusätzlich mit einer funktionierenden Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden.
Die Seefunkstelle muss zusätzlich mit einer zugelassenen Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden.
Die Seefunkstelle muss mit einer extra Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden.
Die Seefunkanlage muss für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk bei der Telekom angemeldet werden.

Frage 24:
102. Welche Urkunde und welcher Befähigungsnachweis müssen bei der Überprüfung einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug dem Prüfbeamten auf Verlangen vorgezeigt werden? (2 P.)
1. Die Quittung für die Funkanlage und 2.die Frequenzzuteilungsurkunde.
1. Die Frequenzzuteilungsurkunde und 2. die Abnahmebescheinigung des BSH.
1. Die Frequenzzuteilungsurkunde und 2. das Seefunkzeugnis, z.B. SRC oder LRC.
1. Die Frequenzzuteilungsurkunde und 2. das Funktagebuch.

Frage 25:
103. Welches Funkzeugnis muss der Bediener einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug mindestens besitzen, um am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) im Seegebiet A1 teilnehmen zu dürfen? (1 P.)
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC]).
Das Beschränkt Gültige UKW-Sprechfunkzeugnis.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC]).

Frage 26:
104. Welchen Funkdienst darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ausüben? (1 P.)
Mobilen Funkdienst auf UKW (VHF).
Mobilen Seefunkdienst auf UKW (VHF).
Mobilen Seefunkdienst auf Grenzwellen.
Mobilen Seefunkdienst mit Inmarsat-C-Anlagen.

Frage 27:
105. Welches Funkzeugnis muss der Bediener einer Kurzwellen/Grenzwellen-DSC-Funkanlage mindesten besitzen? (2 P.)
1. Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) oder 2. das Allgemein Gültige Betriebszeugnis für Funker (GOC) oder ein höherwertiges Seefunkzeugnis.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC]).
Das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC).

Frage 28:
106. In welchem internationalen Regelwerk sind die Frequenzbereiche für die einzelnen Funkdienste festgelegt? (1 P.)
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
Im Schiffssicherheitsvertrag (SOLAS)
In der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk); (Radio Regulations [RR]).
In der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).

Last updated: 14. Oktober 2004


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Skript von Friedrich Fröhlich

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